Ihre Spendenquittung – so funktioniert’s
Herzlichen Dank für Ihre Spende. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag für die Kinder- und Jugendmedizin in Ostbayern – und wir möchten sicherstellen, dass Sie Ihre Spendenquittung bzw. Zuwendungsbestätigung zuverlässig und korrekt erhalten.
Steuerliche Absetzbarkeit
Die KUNO-Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt. Deshalb können Sie Ihre Spende steuerlich geltend machen. Für Beträge unter 300 Euro reicht Ihrem Finanzamt in der Regel bereits ein Kontoauszug als Nachweis aus.
So erhalten Sie Ihre Spendenquittung
Natürlich stellen wir Ihnen auf Wunsch für jede Summe eine Spendenquittung aus – so geht es für Sie am einfachsten:
- Bei Überweisungen: Schreiben Sie Ihre vollständige Adresse in den Verwendungszweck.
- Über das Spendenformular: Wählen Sie aus, dass Sie eine Spendenquittung haben möchten, und füllen Sie Ihre Adresse aus. Wenn Sie den schnelleren und einfacheren E-Mail-Versand bevorzugen, geben Sie bitte zusätzlich Ihre E-Mail-Adresse an.
Wann kommt Ihre Spendenquittung?
Wir versenden Spendenquittungen in der Regel ca. 2–3 Monate nach Eingang Ihrer Spende. Das ist in der gemeinnützigen Praxis üblich — und hat einen guten Grund: Nur wenn unsere internen Abläufe, die Fristen unserer Zahlungsdienstleister und die rechtlichen Anforderungen sauber ineinandergreifen, können wir Quittungen korrekt und rechtssicher ausstellen. Diesen Prozess haben wir bewusst so gestaltet — denn je effizienter wir intern arbeiten, desto mehr Ihrer Spende fließt direkt in die Kindermedizin.
Wir wissen, dass die Quittung manchmal nicht schnell genug kommen kann — zum Beispiel wenn die Steuererklärung wartet. Sollten Sie bis dahin noch nichts erhalten haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir schauen dann gemeinsam, was wir tun können.
Vielen Dank für Ihre Geduld – und für Ihr Vertrauen in die KUNO-Stiftung.
Sammelspendenquittung für Dauerspender
Hinweis: Bitte geben Sie im Formular Ihre vollständige Postanschrift und E-Mail-Adresse an und wählen Sie die Option „Spendenquittung: ja, bitte ein Mal im Jahr“. So stellen wir sicher, dass Ihre Jahresquittung korrekt und rechtzeitig bei Ihnen ankommt.
Bitte beachten Sie
- Wir können Spendenquittungen nur an die Kontoinhaberin oder den Kontoinhaber einer Überweisung oder eines Lastschrifteinzugs ausstellen.
- Wir brauchen Ihre vollständige Postadresse für eine Spendenquittung.
- Wir können Spendenquittungen nur über genau die Höhe ausstellen, in der die Summe auf unserem Konto eingeht.
- Sollten Sie zum Beispiel für Spendenaktionen andere Wünsche haben, sprechen Sie uns gerne bereits im Vorfeld an.
Sammelspenden – z. B. bei Geburtstagen oder Aktionen
Manchmal sammeln Menschen anlässlich eines besonderen Moments – eines Geburtstags, Jubiläums oder einer Feier – Spenden für KUNO, zum Beispiel mit einer Spendenbox oder über eine gemeinsame Aktion. Das freut uns sehr und wir sind dankbar für jede Initiative.
Bitte beachten Sie dabei: Wenn uns bekannt ist, dass ein Betrag aus einer Sammlung stammt, können wir keine Spendenquittung ausstellen – weder für die einzelnen Beitragenden noch für die Person, die den Gesamtbetrag überweist. Das ist eine steuerrechtliche Vorgabe, an die wir gebunden sind.
Wenn Sie eine Sammelaktion planen, sprechen Sie uns bitte unbedingt vorab an – dann können wir gemeinsam klären, wie Ihre Aktion am besten aufgestellt ist. Erreichbar sind wir unter kuno@kuno-stiftung.de oder telefonisch unter +49 (0941) 569 5299-0.
Fragen?
Bei Rückfragen zu Ihrer Spendenquittung erreichen Sie uns unter kuno@kuno-stiftung.de oder telefonisch unter 0941 944-6688.